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DDr. Karin Marcher
MED. UNIV. ET MED. DENT. WAHLZAHNÄRZTIN

Bleaching

Professionelle Zahnaufhellung für ein strahlend weisses lächeln

Beim „Bleaching” handelt es sich um eine kosmetisch erwünschte bzw. medizinisch indizierte Aufhellung der Zähne. Der Wunsch nach einem strahlend schönen Lächeln mit einem natürlichen Weiß der Zähne wird in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger.

In unserer Ordination werden verschiedene Methoden für das Aufhellen angeboten.

Bleaching - vorher / nachher Vergleich
Bleaching - vorher / nachher Vergleich

Das erziele Farbergebnis ist individuell verschieden, ebenso wie die Dauerhaftigkeit des Erfolges. Oft können die Zähne aber schonend um mehrere Farbnuancen aufgehellt werden. Durch gute Pflege und regelmäßige Mundhygiene kann der aufhellende Effekt maßgeblich positiv beeinflusst werden.

Wir beraten Sie gerne – vereinbaren Sie einen Termin!

Wie funktioniert Bleaching?

Beim Bleaching werden peroxidhaltige Gele (zB H2O2, Carbamidperoxid) auf den Zahn aufgetragen und dringen in den Zahn ein und zerfallen zu Sauerstoffradikalen. Sie spalten Farbstoffmoleküle im Zahn auf, sodass sie nicht mehr in Erscheinung treten. Der Zahn wirkt dadurch heller. Moderne Präparate sind ph- neutral und enthalten Natriumfluorid und Kaliumnitrat, was gegen neuerliche Verfärbungen schützt und den Zahnschmelz stärkt.

Aber Achtung!

Vorraussetzung für ein gutes und sicheres Ergebnis ist gesundes Zahnfleisch! Die letzte professionelle Zahnreinigung sollte daher nicht länger als sechs Wochen zurückliegen und die Zähne werden zu Beginn gründlich untersucht.Bleaching hellt nur natürliche Zahnsubstanz auf, Kronen und Füllungen bleiben in ihrer Farbe unverändert.

Wissenswertes

Zahlreiche Studien haben mittlerweile die Unschädlichkeit eines professionell durchgeführten Bleaching bewiesen. Die häufigsten Nebenwirkungen sind die vorübergehende Überempfindlichkeit der Zähne und eine Reizung des Zahnfleisches.

Spezielle Gele (zB.Philips Relief ACP Oral Care Gel) schaffen dabei schnell Abhilfe.

Seit Oktober 2012 ist durch die Neufassung der EU-Kosmetik-Verordnung die Anwendung von Mittel zum Zähnebleichen in einer Konzentration > 0,1 % H2O2 Gehalt ausschließlich dem Zahnarzt vorbehalten.
Preise können aufgrund individueller Besonderheiten variieren. Diese werden deshalb in jedem Fall ausführlich vor Beginn der Zahnaufhellung besprochen.